Das Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 mit der Magnitude 9,0 hat nicht nur einen Tsunami ausgelöst, der zu einer Kernschmelze im Kernkraftwerk von Fukushima-Daiichi führte, sondern auch ein rigoroses Umdenken in Sachen Energiegewinnung in Deutschland. Es war die Initialzündung zur schrittweisen Abschaltung aller Kernkraftwerke hierzulande und zur Belebung aller Maßnahmen zur Förderung regenerativer Energien. Für jeden sichtbar war dies an Tausenden von Windenergieanlagen und Windparks, die wie Pilze aus dem Boden deutscher Lande schossen, aber auch am nachhaltigen Niedergang der Aktienkurse der Energieriesen, deren bisherige Zugpferde, ihre teuren Kernkraftwerke, plötzlich keinen Pfifferling mehr wert waren.
Derartige drastische Veränderungen passieren nur dann, wenn ein schwergewichtiger politischer Wille und eine politische Weichenstellung dahinter stehen. Das kann sich auch wieder ändern, aber heute ist es so, dass sehr viele Maßnahmen der Erzeugung regenerierbarer Energie und der Einsparung von Energie recht lukrativ gefördert werden, und es ist nicht nur legitim, sondern auch gewollt, dass die Menschen diese Fördermittel in Anspruch nehmen.
Der hydraulische Abgleich ist eine wertvolle Maßnahme zur Energieeinsparung, die als förderwürdig anerkannt ist. Im Folgenden finden Sie mögliche Fördermittel.
Eine wichtige Adresse heißt KfW
Hinter dem Kürzel verbirgt sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bereits im Jahre 1948 (nach dem Zweiten Weltkrieg) gegründet wurde. Hier können Hauseigentümer Fördermittel beantragen, wenn sie einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen wollen. Dabei kommt sowohl ein Zuschuss als auch ein günstiger Kredit infrage.
Zuschuss
Im Rahmen des Programms 430 mit der Bezeichnung „Energieeffizient Sanieren“ erhalten Wohneigentümer dann einen Zuschuss, wenn eine Investitionssumme von 3000 Euro überschritten wird. In Mehrfamilienhäusern können beispielsweise Gemeinschaften von Wohnungseigentümern eine solche Konstruktion leicht bewerkstelligen. Im Falle des Einfamilienhauses (EFH) ist ein Zuschuss dann denkbar, wenn zusätzlich zum hydraulischen Abgleich z. B. auch noch Dämmmaßnahmen oder der Austausch des alten Heizkessels vorgenommen werden. Die KfW-Förderbank unterstützt diese Maßnahmen mit 10 Prozent der Kosten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ebenfalls eine Institution, bei der Fördermittel für Maßnahmen der Energieeinsparung beantragt werden können. Es ist aber nicht möglich, „an zwei Brüsten zu nuckeln“. Im Falle eines Förderantrags muss man sich konsequent für eine Einrichtung entscheiden.
Hydraulischer Abgleich + X
Der wesentliche Hinweis verbirgt sich bereits in den bisherigen Ausführungen. Wer einen hydraulischen Abgleich plant bzw. für erforderlich hält, ist gut beraten, die technische Qualität seiner Heizanlage insgesamt und/oder die Qualität der Wärmedämmung seines Hauses gleich mit ins Kalkül zu ziehen. Denn immer dann, wenn die Investitionssumme gewisse Grenzen überschreitet, hat die Beantragung einer entsprechenden Förderstufe sehr gute Erfolgsaussichten.
Besonders bewährt hat sich in der Sache die Modernisierung gängiger Heizkessel mit der Brennwerttechnik in Kombination mit dem hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems. Aber auch im Rahmen der Installation von Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen sind positive Bescheide von Förderanträgen die Regel, nicht zu vergessen die BAFA-Bonusförderungen für Solarthermie-Anlagen. Im Übrigen verlangt die KfW-Förderbank sogar nach einem schriftlichen Nachweis über den hydraulischen Abgleich, wenn beispielsweise eine Förderung des neuen Heizkessels Erfolg haben soll.
Wichtiger praktischer Hinweis
Wer Teile oder die gesamte Heizanlage erneuern möchte, achtet unbedingt darauf, dass bereits im Angebot der Firma eine Durchführung des hydraulischen Abgleichs namentlich erwähnt und gelistet wird. Sprechen Sie gegebenenfalls die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) selbst aktiv an, denn in der VOB ist bereits vieles geregelt, und dazu gehört auch die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei Heizsystemen.
Regionale Förderungen des hydraulischen Abgleichs
Es gibt heute viele Kommunen, Energieagenturen oder lokale Energieversorger, die den hydraulischen Abgleich mit attraktiven pauschalen Zuschüssen fördern. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Handwerker oder Monteur seine Durchführung des hydraulischen Abgleichs auch wirklich schriftlich nachweist. Nur ein formloser Zettel mit Unterschrift wird hier nicht akzeptiert. Die Fördergeber erwarten hier eine spezielle Unternehmererklärung, bitte fragen Sie Ihren Fachmann, ob er diese ausstellen kann.
Tiefer gehende Fragen zu konkreten Maßnahmen beantworten das:
Infocenter der KfW-Förderbank
Mo – Fr, 8:00 – 17:30 Uhr
Tel.: (0 800) 5 399 002
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Mo – Do, 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag, 08:30 – 15:00 Uhr
Tel.: (06196) 908 625